CHINESISCHE AKUPUNKTUR DENIA - Naturheilpraxis und Augenheilpraxis Dénia Bernhard Beisert

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Chinesische Akupunktur

Die chinesische Akupunktur ist ein Teilgebiet der traditionellen chinesischen Medizin.
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung der Akupunktur stammt aus dem zweiten Jahrhundert vor Christus.

Verbot der Akupunktur in China:

Ende des 19. Jahrhunderts wurde unter der Mandschu-Dynastie im Zuge der Modernisierung ein Verbot der Akupunktur ausgesprochen. Auch in der Volksrepublik China wurde die Akupunktur zunächst verboten, um die gewünschte Umorientierung des Gesundheitssystems in Richtung eines wissenschaftlichen Fundaments zu fördern.
Jedoch gelangte die Kommunistische Partei Chinas bald zu der Auffassung, dass das Land zu wenige nach wissenschaftlichen Standards ausgebildete Mediziner besaß, um es allein mit ihnen medizinisch versorgen zu können. Daher wurden etwa 500.000 TCM-Praktizierende als sogenannte Barfußärzte ins staatliche Gesundheitssystem integriert, verbunden mit der Hoffnung, dass sie mit der Zeit immer stärker wissenschaftliche Arbeitsweisen übernehmen würden. Traditionelle chinesische Medizin und Akupunktur sind bis heute in China neben der wissenschaftlich betriebenen Medizin weit verbreitet und wurden inzwischen sogar in das universitäre Bildungssystem integriert.
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Zitat aus der Webseite verbraucherzentrale.de:

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Wie viele Akupunktur-Sitzungen kann ich beanspruchen?
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer klassischen Körperakupunktur, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Akupunktur ist Kassenleistung bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, wenn die Schmerzen seit mindestens 6 Monaten bestehen.
Als Patient:in haben Sie in der Regel Anspruch auf bis zu 10 Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall. Die Sitzungen können Sie innerhalb von maximal 6 Wochen wahrnehmen. In begründeten Ausnahmefällen übernehmen die Krankenkasse auch bis zu 15 Sitzungen innerhalb von 12 Wochen.
Wichtig ist, dass während jeder Sitzung die Nadeln mindestens 20 Minuten in der Haut bleiben sollten. Eine erneute Behandlung ist frühestens nach 12 Monaten möglich, nachdem Sie die vorherige Behandlung abgeschlossen haben.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von qualifizierten Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel Internist:innen oder Orthopäd:innen Akupunkturbehandlungen nur durchführen dürfen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehören unter anderem eine Ausbildung zur Akupunktur und vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Schmerztherapie und Psychosomatik. Zudem müssen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben.
Fehlen die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und die Genehmigung, dürfen Ärzt:innen die Leistung bei gesetzlich Versicherten nicht einfach privat abrechnen. Stattdessen müssen sie Sie als Patient:in auf Ihren Kassenanspruch hinweisen. Zudem müssen sie Sie an eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt überweisen, die die Genehmigung haben.

Sitzungen bei Heilpraktiker:innen müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.

Gut zu wissen: Viele Krankenkassen bezahlen oder bezuschussen Akupunktur auch bei anderen Erkrankungen oder bei der Geburtsvorbereitung. Dies ist dann eine sogenannte freiwillige Satzungsleistung oder geschieht im Rahmen von Bonusprogrammen. Akupunktur ist also keineswegs immer eine kostenpflichtige IGeL. Fragen Sie am besten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse nach. "
Zitat Ende.

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